Das Hertensteiner Programm vom 21.09.1946
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Eine auf föderativer Grundlage errichtete, europäische
Gemeinschaft ist ein notwendiger und wesentlicher
Bestandteil jeder wirklichen Weltunion.
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Entsprechend den föderalistischen Grundsätzen, die den
demokratischen Aufbau von unten nach oben verlangen,
soll die europäische Völkergemeinschaft die Streitigkeiten,
die zwischen ihren Mitgliedern entstehen könnten,
selbst schlichten.
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Die Europäische Union fügt sich in die Organisation der
Vereinten Nationen ein und bildet eine regionale Körperschaft
im Sinne des Artikels 52 der Charta.
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Die Mitglieder der Europäischen Union übertragen einen
Teil ihrer wirtschaftlichen, politischen und militärischen
Souveränitätsrechte an die von ihnen gebildete Föderation.
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Die Europäische Union steht allen Völker europäischer
Wesensart, die ihre Grundsätze anerkennen, zum Beitritt offen.
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Die Europäische Union setzt die Rechte und Pflichten
ihrer Bürger in der Erklärung der Europäischen Bürgerrechte fest.
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Diese Erklärung beruht auf der Achtung vor dem Menschen,
in seiner Verantwortung gegenüber den verschiedenen
Gemeinschaften, denen er angehört.
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Die Europäische Union sorgt für den planmäßigen Wiederaufbau
und für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit
sowie dafür, dass der technische Fortschritt nur im Dienste der
Menschheit verwendet wird.
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Die Europäische Union richtet sich gegen niemand und verzichtet
auf jede Machtpolitik, lehnt es aber auch ab, Werkzeug
irgendeiner fremden Macht zu sein.
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Im Rahmen der Europäischen Union sind regionale Unterverbände,
die auf freier Übereinkunft beruhen, zulässig und sogar
wünschenswert.
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Nur die Europäische Union wird in der Lage sein, die Unversehrtheit
des Gebietes und die Bewahrung der Eigenart aller ihrer Völker,
größer oder kleiner, zu sichern.
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Durch den Beweis, dass es seine Schicksalsfragen im Geiste des
Föderalismus selbst lösen kann, soll Europa einen Beitrag zum
Wiederaufbau und zu einem Weltbund der Völker leisten.
Text entnommen von der Website des Bundesverbandes